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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte gelten für die Besucher aller Veranstaltungen der Elblandfestspiele die nachfolgenden Vertrags-bedingungen (Stand vom 18.11.2020):

 

1. Gekaufte Karten können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.

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2. Aus Sichtbehinderungen und Einschränkungen durch Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie andere technische Ausstattungen des Veranstalters oder von ihm beauftragter Dritter ergeben sich keinerlei Ansprüche auf Erstattungen.

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3. Die Veranstaltung ist für Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zugelassen.

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4. Hunde sind während der Aufführung im Publikumsbereich nicht zugelassen.

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5. Die Veranstalter sind bemüht, die Aufführungen auch bei unbeständiger Witterung bzw. leichtem Regen am Veranstaltungsort durchzuführen. Wetterangepasste Kleidung (Regencape) und Schuhwerk werden empfohlen. Unter Rücksichtnahme auf die übrigen Besucher ist es nicht gestattet, im Sitzplatzbereich Regenschirme aufzuspannen.

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6. Wird die Veranstaltung vor Beginn sowie bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einem Tag vor dem Veranstaltungsdatum aufgrund von extremen Bedingungen, d. h. aufgrund „Höherer Gewalt“ (wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) oder behördlicher Auflage abgesagt, so wird der Kartenpreis nicht zurückerstattet, da der Veranstalter den Grund der Absage nicht zu vertreten und alle Kosten des Events zu tragen hat. Dies gilt auch bei indirekter Absage (z. B. wegen Ticketverkaufseinbruch als Folge von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) durch den Veranstalter.

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7. Wird eine bereits laufende Veranstaltung aufgrund „Höherer Gewalt“ oder behördlicher Auflage abgebrochen, bekommt der Kartenkäufer/in keine Rückerstattung des Kartenpreises, da der Veranstalter den Grund der Absage nicht zu vertreten und alle Unkosten des Events zu tragen hat.

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8. Muss die Veranstaltung aus Witterungs- oder anderen Gründen abgebrochen werden, bevor die Aufführungsdauer von 30 Minuten erreicht ist, kann die Eintrittskarte innerhalb von 7 Tagen an der Stelle, an der sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. Bei späterem Abbruch der Veranstaltung aus denselben Gründen gilt die Leistung als erbracht und es besteht generell kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises sowie aller Nebenkosten (Ticketgebühr, VVK etc.). Die Vorstellung kann bei ungünstiger Witterung zeitlich verzögert beginnen und in ihrem Programmablauf mehrmals unterbrochen werden. Für daraus resultierende eventuelle zeitliche und andere Veränderungen bzw. Nachfolgeprobleme ist der Veranstalter nicht haftbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm und die Besetzung zu ändern sowie Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen.

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9. Sollten einzelne Konzert- und /oder Showteile (z. B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein, auch kein anteiliger Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises und der Nebenkosten (Ticketgebühr, Vorverkaufsgebühr etc.), d. h. generell gilt, dass keine Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) in allen genannten Fällen erstattet werden.

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10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstaltungsbesucher ist auf dem Gelände für sein Verhalten selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder! Mit dem Betreten des Festspielgeländes wird die historische Geländesituation anerkannt. Für Sachschäden übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens des Veranstalters oder durch von ihm beauftragte Personen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, diese Haftung bleibt also bestehen.

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11. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteten Besuchern kann erst zur Pause Einlass gewährt werden.

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12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (ohne Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

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13. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt und wird kontrolliert. Das  Veranstaltungspersonal  ist  autorisiert,  entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

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14. Den Anweisungen des Veranstalters und der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt Hausrecht.  Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht und berechtigen den Veranstalter zum sofortigen Veranstaltungsverweis.

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15. Bei Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

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16. Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen.

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17. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ein, dem Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten Ton- und Bildaufnahmen ohne Vergütung und sonstiger Rechtsansprüche zur allseitigen, zeitlichen und uneingeschränkten Nutzung in allen gegenwärtig und zukünftig technisch möglichen Formaten zu gestatten. Einzelne Veranstaltungen werden vom Rundfunk und/oder Fernsehen aufgezeichnet. Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit sowie der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

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18. Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Besucher angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information der Besucher verwenden (z. B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).

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19. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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20. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Perleberg.

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